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Zuschlag Schülerverkehr

Beförderung von Schülern zum Gymnasium Oberhaching, zur Realschule Deisenhofen und zur Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen

Auftraggeber: Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München, Landkreis

Angebotsfrist (abgelaufen)
11.06.2026, 10:00 Uhr
Vertragslaufzeit
15.09.2026 – 31.07.2029
Vertragsende
31.07.2029 (noch ~3 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
2
Angebote eingegangen
8
Verkehrsart
Schülerverkehr
Veröffentlicht
05.05.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 11.06.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH

8 Angebote eingegangen.

Leistung

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schülern des Gymnasiums Oberhaching (Kastanienallee 20, 82041 Oberhaching), der Realschule Deisenhofen (Ödenpullacher Straße 27, 82041 Oberhaching) und der Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen (Köglweg 102, 82024 Taufkirchen) morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den übrigen Haltepunkten. Bei den benannten Schulen handelt es sich jeweils um weiterführende Schulen. ----- Los 1 - Gymnasium Oberhaching und Realschule Deisenhofen - Orte/Gemeinden: Straßlach-Dingharting (Gemeindeteil: Holzhausen) und Oberhaching (Gemeindeteile: Jettenhausen, Kreuzpullach, Ödenpullach); Los 2 - Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen - Ort/Gemeinde: Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach, Ödenpullach)

Linienbündel / Lose (2)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Beförderung von Schülern zum Gymnasium Oberhaching und zur Realschule Deisenhofen - Los 1 15.09.2026 – 31.07.2029 Verlängerung: 1
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los dreizehn (13) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

  • Beförderung von Schülern zur Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen - Los 2 15.09.2026 – 31.07.2029 Verlängerung: 1
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Der Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los drei (3) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 05.05.2026 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 14.07.2026 Bekanntmachung ↗

ÖPNV-Netz in München

Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.