Beförderung von Schüler*innen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, der Schul- u. Sportfahrten für die Schuljahre 2026/27-2030/31
Auftraggeber: Stadt Neuss · Rhein-Kreis Neuss
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 04.05.2026, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 01.08.2026 – 31.07.2031
- Vertragsende
- 31.07.2031 (noch ~5 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 2
- Angebote eingegangen
- 7
- Verkehrsart
- Fahrzeug + Fahrer
- Veröffentlicht
- 03.04.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 04.05.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
7 Angebote eingegangen.
Leistung
Beförderung von Schüler*innen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, der Schul- u. Sportfahrten für die Schuljahre 2026/27-2030/31
Linienbündel / Lose (2)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Los 1 - Schülerspezialverkehr 01.08.2026 – 31.07.2031
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Fahrten zu den Schulen im Neusser Süden beinhalten Fahrten von den Ortsteilen Helpenstein, Speck, Wehl, Hoisten, Bettikum, Schlicherum, Rosellen, Rosellerheide, Elevekum, Allerheiligen zu den Schulstandorten in Norf, Hoisten und Rosellen.
- Los 2 - Schul- und Sportfahrten 01.08.2026 – 31.07.2031
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Für besondere Schulfahrten und Fahrten zu Sportstätten sind Busse in einem festen Zeitraum einzusetzen. Der früheste Fahrtbeginn ist 7.50 Uhr, die letzte Fahrt kann spätestens um 14.00 Uhr bzw. 17.30 Uhr beginnen. Einzelfahrten sind in diesem Rahmen ebenfalls durchzuführen. Grundsätzlich wird eine Schulklasse (ca. 30 Personen) befördert. In Ausnahmefällen muss der Unternehmer auch in der Lage sein zwei Schulklassen (bis zu 70 Personen) zu befördern. Der Sportstättenplan wird jährlich neu aufgestellt, d.h. es können sich unterschiedliche Fahrtstrecken ergeben. Der jeweilig gültige Plan wird vor dem neuen Schuljahr dem Auftragnehmer zugesandt. Abweichend von diesem Plan kann der Auftraggeber in Einzelfällen Vorgaben zu den genauen Fahrtrouten machen. Umstellungen im Sportstättenverteilungsplan können ebenfalls zu Änderungen der Fahrtzeiten und Fahrtrouten führen.
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Rhein-Kreis Neuss
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.