Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten in Hamburg für das Schuljahr 2024/2025
Auftraggeber: Finanzbehörde Hamburg · Hamburg
- Vertragslaufzeit
- 29.08.2024 – 03.09.2025
- Vertragsende
- 03.09.2025 (bereits beendet)
- Verfahren
- Vergabebekanntmachung (CAN)
- Auftragswert
- 1,6 Mio €
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 3
- Verkehrsart
- Bedarfsverkehr
- Veröffentlicht
- 12.08.2024
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
- Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 03.09.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
3 Angebote eingegangen.
Leistung
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, Aufträge für die Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten für das Schuljahr 2024/2025 neu zu vergeben. Die Beauftragung soll durch Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern erfolgen.
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten in Hamburg für das Schuljahr 2024/2025 29.08.2024 – 03.09.2025
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt, Aufträge für die Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagesförderstätten für das Schuljahr 2024/2025 neu zu vergeben. Die Beauftragung soll durch Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern erfolgen.
ÖPNV-Netz in Hamburg
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.