Beförderung im Schülerspezialverkehr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ab dem Schuljahr 2026 - 2027
Auftraggeber: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 05.05.2026, 08:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 17.08.2026 – 20.07.2029
- Vertragsende
- 20.07.2029 (noch ~3 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 118
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 05.05.2026 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 05.05.2026, 08:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 20.07.2029 (noch ~3 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Leistung
Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen. Die Beförderungen erfolgen vorwiegend im Territorium des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Beförderung der Schüler erfolgt i. d. R. nur an den für den Freistaat Sachsen festgelegten Schultagen. Die unter Umständen notwendigen Begleitpersonen sowie die Kindersitze sind vom Beförderungsunternehmen zu stellen. Die angebotenen Fahrzeuge müssen den geltenden Sicherheitsbestimmungen des Anforderungskataloges für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern eingesetzt werden, und die Bestimmungen der BOKraft erfüllen.
Linienbündel / Lose (118)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit OT Copitz mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit OT Sonnenstein mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit OT Sonnenstein mit Begleitperson und Rollstuhl fest 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Rosenthal-Bielatal mit OT Rosenthal und Struppen sowie Pirna mit OT Cunnersdorf mit Begleitperson und Rollstuhl fest 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Heidenau mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Reinhardtsdorf-Schöna mit OT Reinhardtsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Sebnitz mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Sebnitz mit OT Hertigswalde sowie Schönbach mit Begleitperson und Rollstuhl umsetzbar 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Krippen und Postelwitz mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Neustadt Sa mit OT Polenz mit Begleitperson mit Rollstuhl klappbar 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit OT Wünschendorf und Elbersdorf und Wilschdorf sowie Stürza 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit OT Dürrröhrsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Bad Schandau und Sebnitz sowie Reinhardtsdorf-Schöna mit OT Schöna 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Stolpen mit OT Lauterbach und Rennersdorf Neudörfel und Helmsdorf sowie Langenwolmsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Neustadt Sa mit OT Rückersdorf und Rugiswalde 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Heidenau aus Grundrichtung Rosenthal-Bielathal mit OT Bielatal und Bad Gottleuba Berggießhübel mit OT Hellendorf und Berggießhübel sowie Pirna mit OT Rottwerndorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Heidenau aus Grundrichtung Lohmen und Pirna mit OT Copitz und Müglitztal mit OT Schmorsdorf und Dohna mit OT Borthen sowie Heidenau 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Bad Gottleuba Berggießhübel mit OT Oelsen und Breitenau und Berggießhübel und Langenhennersdorf sowie Pirna mit OT Neundorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Glashütte mit OT Luchau und Bärenhecke sowie Heidenau mit OT Kleinsedlitz mit Begleitperson und Rollstuhl umsetzbar 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Bahretal mit OT Göppersdorf und Ottendorf und Dohma sowie Pirna mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Stadt Wehlen und Lohmen und Pirna mit OT Mockethal und Jessen sowie Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit OT Wünschendorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Pirna mit OT Posta und Copitz mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Rosenthal und Bielatal und Raum sowie Dohma mit OT Cotta B sowie Pirna mit OT Rottwerndorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Dohna und Pirna 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 7 Kinder 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 4 Kinder 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 6 Kinder 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 4 Kindre 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 3 Kinder 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Wilsdruff mit OT Kaufbach und Birkenhain aus Rabenau mit OT Obernaundorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Tharandt mit OT Pohrsdorf und Dorfhain sowie Klingenberg mit OT Ruppendorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Altenberg mit OT Fürstenau und Lauenstein und Bärenstein sowie Bad Gottleuba Berggießhübel mit OT Hennersbach sowie Liebstadt mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Bannewitz und Kreischa mit OT Sobrigau sowie Heidenau mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Hermsdorf Erzgebirge und Dippoldiswalde mit OT Oberhäslich und Dohna mit OT Gorknitz sowie Müglitztal mit OT Falkenhain mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Sebnitz mit OT Saupsdorf und Schönbach mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Dresden 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Pirna Sonnenstein und Dohna aus Grundrichtung Neustadt Sachsen sowie Hohnstein mit OT Cunnersdorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Oberottendorf nach Neustadt mit OT Rückersdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Wohnort Bad Schandau mit OT Ostrau und Bad Schandau sowie Nationalparkbahnhof oder Elbkai 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Stadt Wehlen aus Grundrichtung Pirna mit OT Posta 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Liebstadt aus Grundrichtung Bahretal mit OT Niederseidewitz und Nentmannsdorf sowie Schulstandort Bad Gottleuba zwischen Wohnort und Haltestelle ÖPNV Nentmannsdorf und Gasthaus oder Gersdorf sowie Wendeplatz 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Wohnort Kurort Gohrisch mit OT Papstdorf zur Haltestelle ÖPNV Papstdorf und Gasthof Hoffnung 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Wohnort und Haltestelle ÖPNV Bad Schandau und Nationalparkbahnhof aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Waltersdorf sowie Schulstandort Sebnitz aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Prossen 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Neustadt Sachsen aus Grundrichtung Neustadt Sachsen mit OT Langburkersdorf sowie Neustadt Sachsen Bahnhof sowie Langenwolmsdorf Bahnhof nach Stolpen mit OT Lauterbach 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Sebnitz aus Grundrichtung Dürrröhrsdorf Dittersbach mit OT Wilschdorf sowie Neustadt Sachsen mit OT Oberottendorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Sebnitz und Polenz aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Ostrau sowie Hohnstein mit OT Kohlmühle und Ulbersdorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Dohna aus Grundrichtung Liebstadt sowie Bahretal mit OT Borna und Niederseidewitz sowie Heidenau 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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- Schulstandorte Dohna und Heidenau Großsedlitz aus Grundrichtung Dresden sowie Bannewitz mit OT Gaustritz und Heidenau sowie Dohna mit OT Meusegast sowie Rollatormitnahme 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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- Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Kurort Gohrisch mit OT Papstdorf sowie Königstein mit OT Pfaffendorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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- Schulstandort Neustadt Sachsen aus Grundrichtung Schmölln Putzkau mit OT Tröbigau 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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- Schulstandort Dohna aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Hennersdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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- Schulstandorte Reinholdshain sowie Obercarsdorf aus Grundrichtung Freital mit OT Birgkigt und Döhlen sowie Raschelberg 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinholdshain sowie Obercars aus Grundrichtung Rabenau mit OT Spechtritz und Oelsa 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinhardtsgrimma sowie Reinholdshain zwischen Wohnort und Schule Bannewitz mit OT Hänichen und Possendorf und Kreischa mit OT Lungkwitz mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinholdshain und Obercarsdorf aus Grundrichtung Bannewitz mit OT Golberorde und Welschhufe und Possendorf sowie Kreischa mit OT Kleincarsdorf und Quohren 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Glashütte mit OT Hermsdorf W und Hausdorf und Hirschbach sowie Dippoldiswalde mit OT Reinberg 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Glashütte mit OT Börnchen und Johnsbach 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Glashütte und Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Glashütte mit OT Luchau und Schlottwitz sowie Reinhardtsgrimma 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Reihardtsgrimma aus Grundrichtung Glashütte mit OT Luchau und Schlottwitz sowie Hausdorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Glashütte OT Luchau mit Rollstuhl nicht umsetzbar 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Obercarsdorf aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Reichstädt 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Sadisdorf und Reichstädt sowie Oberhäslich mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Reinholdshain aus Grundrichtung Altenberg mit OT Rehefeld Zaunhaus und Zinnwald und Zinnwald Georgenfeld und Schellerau sowie Waldidylle mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Reinholdshain aus Grundrichtung Altenberg mit OT Bärenfels und Dippoldiswalde OT Obercarsdorf mit Begleitperson und Rollstuhl klappbar 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Altenberg mit OT Liebenau und Waldidylle sowie Dippoldiswalde mit OT Schmiedeberg und Ulberndorf mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinholdshain und Obercarsdorf aus Grundrichtung Altenberg mit OT Fürstenau und Fürstenwalde sowie Glashütte mit OT Schlottwitz 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Altenberg mit OT Geising und Bärenfels mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Altenberg und Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Altenberg OT Bärenstein und Liebenau 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinhardtsgrimma 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Reinholdshain aus Grundrichtung Frauenstein mit OT Nassau und Hartmannsdorf Reichenau sowie Klingenberg mit OT Friedersdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Reinholdshain aus Grundrichtung Klingenberg mit OT Colmnitz und Pretzschendorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Obercarsdorf aus Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteil Colmnitz 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Klingenberg mit OT Höckendorf und Ruppendorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinholdshain sowie Dippoldiswalde aus Grundrichtung Bobritzsch OT Hilbersdorf und Dorfhain und Klingenberg OT Borlas sowie Dippoldiswalde mit OT Seifersdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Reinholdshain aus Grundrichtung Klingenberg mit OT Höckendorf sowie Dippoldiswalde mit OT Reichstädt mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Rabenau mit OT Karsdorf und Oelsa mit Begleitperson und Rollstuhl nicht umsetzbar 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Freital OT Zauckerode mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Freital mit OT Saalhausen und Zauckerode und Potschappel und Deuben mit Begleitperson mit Rollstuhl umsetzbar 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Dresden mit OT Löbtau sowie Freital mit OT Potschappel und Birkigt mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Bannewitz sowie Freital mit OT Niederhäslich und Deuben mit Begleitperson und Rollstuhl fest 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Rabenau sowie Freital mit OT Hainsberg und Deuben mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Freital mit OT Niederhäslich und Schweinsdorf und Deuben mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Wilsdruff mit OT Mohorn und Grumbach mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Kurort Hartha sowie Tharandt mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Weinböhla 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Pirna und Heidenau mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Freital Hainsberg sowie Freital Potschappel aus Grundrichtung Freital OT Zauckerode 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Freital und Freital Zauckerorde aus Grundrichtung Freital mit OT Pesterwitz und Potschappel sowie Zauckerode 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Freital und Freital Zauckerode aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Paulsdorf und Reinberg und Rabenau mit OT Karsdorf und Waldfrieden sowie Freital OT Somsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Freital und Freital Zauckerode aus Grundrichtung Tharandt mit OT Großopitz und Kurort Hartha und Dorfhain 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Freital und Freital Zauckerode aus Grundrichtung Wilsdruff mit OT Grund und Grumbach und Braunsdorf sowie Freital OT Weißig 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital aus Grundrichtung Klipphausen OT Rothschönberg und Tanneberg sowie Wilsdruff mit OT Kesselsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Freital Zauckerode aus Grundrichtung Kreischa mit OT Gombsen und Kautszsch sowie Bannewitz OT Wilmsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Haltestelle Abzw Spechtritz Rabenau aus Grundrichtung Rabenau OT Spechtritz für 6 Kinder 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Haltestelle Abzw Spechtritz Rabenau aus Grundrichtung Rabenau OT Spechtritz für 3 Kinderd 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Kreischa aus Grundrichtung Kreischa mit OT Sobrigau und Bärenklause und Brösgen sowie Haltestelle Am Mühlgraben und Kreischa von Kreischa OT Bärenklause 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Kreischa aus Grundrichtung Kreischa OT Babisnau 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Dippoldiswalde aus Grundrichtung Bannewitz mit OT Possendorf und Rabenau sowie Dippoldiswalde OT Oberhäslich 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Dippoldiswalde aus Grundrichtung Glashütte und Dippoldiswalde OT Schmiedeberg 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Mohorn aus Grundrichtung Wilsdruff OT Helbigsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Oelsa aus Grundrichtung Rabenau mit OT Obernaundorf und Spechtritz 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Rabenau aus Grundrichtung Rabenau OT Spechtritz 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Volksbank beim Bahnhof Dippoldiswalde zum Wohnort Dippoldiswalde OT Reichstädt 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Dippoldiswalde aus Grundrichtung Dippoldiswalde OT Ammelsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Busbahnhof Dippoldiswalde vom Wohnort Dippoldiswalde OT Paulsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Schmiedeberg aus Grundrichtung Altenberg und Glashütte mit OT Dittersdorf und Johnsbach 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Altenberg und Geising aus Grundrichtung Altenberg OT Neurehefeld 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Altenberg aus Grundrichtung Altenberg OT Geising und Hirschsprung und Bahnhof Altenberg aus Grundrichtung Altenberg OT Hirschsprung 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Bahnhof Glashütte aus Grundrichtung Liebstadt OT Döbra 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Haltestelle Neuhermsdorf zum Wohnort Rechenberg Bienenmühle OT Holzhau 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Bahnhof Edle Krone Höckendorf zum Wohnort Dippoldiswalde OT Malter 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Tharandt nach Klingenberg OT Obercunnersdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Markt Wilsdruff aus Grundrichtung Dresden OT Zöllmen und Dresden OT Cossebaude 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Wilsdruff aus Grundrichtung Klipphausen mit OT Burkhardswalde und Groitzsch und Schmiedewalde 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Grumbach und Markt Wilsdruff aus Grundrichtung Klipphausen OT Taubenheim und Weistropp mit Begleitperson 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandorte Grumbach aus Grundrichtung Rabenau und Tharandt mit OT Pohrsdorf 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
- Schulstandort Wilsdruff aus Grundrichtung Wilsdruff OT Kleinopitz 17.08.2026 – 20.07.2029 Frist 05.05.2026, 08:00 Uhr
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Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.
ÖPNV-Netz in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verkehrsbetriebe, die heute im Ausschreibungs-Kreis aktiv sind — mögliche Bewerber und der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ende 07.08.2037Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeInhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
- Ausschreibung Bedarfsverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Ende 01.09.2028Taxi- und Mietwagenbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX für 3 Jahre mit Verlängerungsoption für 1 Jahr - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Teilhabe an Bildung sowie im Rahmen der Sozialen Teilhabe innerhalb und außerhalb des Landkreises
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.