ÖPNV Atlas
Zuschlag ÖPNV Linienverkehr

Bahnersatz TSA 2025 St.Gallen – Trogen

Auftraggeber: Appenzeller Bahnen AG · Schweiz

Angebotsfrist (abgelaufen)
28.10.2024, 12:00 Uhr
Vertragslaufzeit
30.06.2025 – 10.08.2025
Vertragsende
10.08.2025 (bereits beendet)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Auftragswert
277.304 CHF
Lose
1
Angebote eingegangen
4
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
09.09.2024

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 28.10.2024, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 10.08.2025 (bereits beendet). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
DE_Verkehrsbetriebe St.Gallen

4 Angebote eingegangen.

Leistung

Fahrleistungen mit Gelenkbussen vom Montag, 30. Juni bis Samstag, 10. August 2025 auf der Linie 855 zwischen St.Gallen und Trogen, ab 20.00 Uhr mit Standard- oder Gelenkbussen.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Bahnersatz TSA 2025 St.Gallen – Trogen 30.06.2025 – 10.08.2025 Frist 28.10.2024, 12:00 Uhr Verlängerung: 0
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Fahrleistungen mit Gelenkbussen vom Montag, 30. Juni bis Samstag, 10. August 2025 auf der Linie 855 zwischen St.Gallen und Trogen, ab 20.00 Uhr mit Standard- oder Gelenkbussen.

Verfahrensverlauf

  1. Ausschreibung 09.09.2024 Bekanntmachung ↗
  2. Zuschlag 26.05.2025 Bekanntmachung ↗

Weitere Vergaben von Appenzeller Bahnen AG

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.