Ausschreibung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Eichstätt
Auftraggeber: Landkreis Eichstätt · Eichstätt
- Angebotsfrist (abgelaufen)
- 18.03.2026, 10:00 Uhr
- Vertragslaufzeit
- 15.09.2026 – 31.07.2031
- Vertragsende
- 31.07.2031 (noch ~5 Jahre)
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Lose
- 1
- Angebote eingegangen
- 5
- Verkehrsart
- Schülerverkehr
- Veröffentlicht
- 14.02.2026
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
- Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
- Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
- Bis wann können Angebote abgegeben werden?
- Die Angebotsfrist endete am 18.03.2026, 10:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
- Wann läuft der Vertrag aus?
- Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.07.2031 (noch ~5 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
5 Angebote eingegangen.
Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind die in dieser Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den Vorgaben in Anlage 2 und umfasst die Beförderung von ca. 50 Schülern. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 15.09.2026 und endet zum Ende des Schuljahres 2030/2031 (voraussichtlich am 31.07.2031).
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Leistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Eichstätt 15.09.2026 – 31.07.2031 Frist 18.03.2026, 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Gegenstand der Ausschreibung sind die in dieser Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den Vorgaben in Anlage 2 und umfasst die Beförderung von ca. 50 Schülern. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 15.09.2026 und endet zum Ende des Schuljahres 2030/2031 (voraussichtlich am 31.07.2031).
Verfahrensverlauf
ÖPNV-Netz in Eichstätt
Verkehrsbetriebe, deren Liniennetz durch den Ausschreibungs-Kreis führt — der reale Fahrplan-Kontext dieser Vergabe.
Weitere Vergaben von Landkreis Eichstätt
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 31.07.2028Vergabe von Personenbeförderungsleistungen als Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) FX 1
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 31.07.2028Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Linie 9224 des Landkreises Eichstätt
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 31.07.2036Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien 215, 216 und 217 (ehemals Linien 9231 und 9238) sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi)
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 31.07.2028Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Linie 9234 des Landkreises Eichstätt
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 31.07.2028Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Linie 9232 des Landkreises Eichstätt
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 31.07.2028Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Linie 9237 des Landkreises Eichstätt
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 31.07.2036Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien 310 und 410 sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi)
- Vorinformation ÖPNV Linienverkehr Eichstätt Ende 02.12.2029Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Linie X90
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.