ÖPNV Betreiber-Atlas
Ausschreibung ÖPNV Linienverkehr

Ausschreibung appbasierter On-Demand-Verkehr im Kreis Schleswig-Flensburg

Auftraggeber: ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg · Schleswig-Flensburg

Angebotsfrist (abgelaufen)
15.09.2026, 12:00 Uhr
Vertragslaufzeit
01.01.2027 – 31.12.2028
Vertragsende
31.12.2028 (noch ~2 Jahre)
Verfahren
Offenes Verfahren
Lose
1
Verkehrsart
ÖPNV Linienverkehr
Veröffentlicht
16.08.2026

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Ausschreibung: Das Vergabeverfahren wurde bekanntgemacht, die Angebotsfrist ist am 15.09.2026 abgelaufen. Ein Zuschlag ist in den vorliegenden Daten noch nicht veröffentlicht.
Was bedeutet „Offenes Verfahren"?
Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Bis wann können Angebote abgegeben werden?
Die Angebotsfrist endete am 15.09.2026, 12:00 Uhr. Eine Bewerbung ist in diesem Verfahren nicht mehr möglich.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.12.2028 (noch ~2 Jahre). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.

Leistung

Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Ausschreibung appbasierter On-Demand-Verkehr in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg 01.01.2027 – 31.12.2028 Frist 15.09.2026, 12:00 Uhr
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im appbasierten On-Demand-Verkehr mit PKW in Bedienzonen im Kreis Schleswig-Flensburg. Nähere Bestimmungen enthalten die öffentlich einsehbaren Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform.

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Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Vergabeunterlagen im Portal ↗ (Link der Vergabestelle — kann nach Fristende ablaufen) · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.