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Zuschlag Verkehr (sonst.)

Anmietung stationärer Container-Umschlaganlage zur Rohstoffentladung

Auftraggeber: . · Österreich

Vertragslaufzeit
01.11.2025 – 31.03.2028
Vertragsende
31.03.2028 (noch ~17 Monate)
Verfahren
Vergabebekanntmachung (CAN)
Lose
1
Angebote eingegangen
1
Verkehrsart
Verkehr (sonst.)
Veröffentlicht
05.12.2025

Was bedeutet das?

In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
Zuschlag: Der Auftrag ist vergeben und der Vertrag läuft.
Was bedeutet „Vergabebekanntmachung (CAN)"?
Eine Vergabebekanntmachung (CAN) informiert über den Zuschlag bzw. Abschluss eines Verfahrens.
Wann läuft der Vertrag aus?
Der Vertrag endet laut Bekanntmachung am 31.03.2028 (noch ~17 Monate). Danach steht die Leistung erneut zur Vergabe an.
Zuschlag erhalten
Innofreight Austria GmbH

Ein Angebot eingegangen — im Verfahren gab es keinen Wettbewerb.

Leistung

Um die speziellen, für den Transport der Rohstoffe eingesetzten Open Top Container über das mit dem Werk verbundene Förderband direkt in das Werk der voestalpine Stahl Donawitz GmbH entladen zu können, soll die am Werksgelände des Standorts Donawitz befindliche stationäre Container-Umschlagsanlage zur Rohstoffentladung angemietet werden.

Linienbündel / Lose (1)

Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.

  • Anmietung stationärer Container-Umschlaganlage zur Rohstoffentladung 01.11.2025 – 31.03.2028 Verlängerung: 0
    Leistungsbeschreibung anzeigen

    Um die speziellen, für den Transport der Rohstoffe eingesetzten Open Top Container über das mit dem Werk verbundene Förderband direkt in das Werk der voestalpine Stahl Donawitz GmbH entladen zu können, soll die am Werksgelände des Standorts Donawitz befindliche stationäre Container-Umschlagsanlage zur Rohstoffentladung angemietet werden.

Weitere Vergaben von .

Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.

Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.