Änderungsbekanntmachung Direktvergabe (Inhousevergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Leistungen im ÖPNV mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der ausbrechenden Linien 800, 801, 802 zur Gemeinde Wettenberg
Auftraggeber: Magistrat der Universitätsstadt Gießen
- Vertragslaufzeit
- 01.01.2026
- Verfahren
- Vorinformation (PIN)
- Lose
- 1
- Verkehrsart
- ÖPNV Linienverkehr
- Veröffentlicht
- 15.07.2025
Was bedeutet das?
- In welchem Verfahrensstand ist diese Vergabe?
- Vorinformation: Die Vergabe ist angekündigt, das Verfahren hat aber noch nicht begonnen (u. a. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). Ein Frühindikator für eine bevorstehende Neuvergabe.
- Was bedeutet „Vorinformation (PIN)"?
- Eine Vorinformation (PIN) kündigt eine geplante Vergabe frühzeitig an.
Leistung
Siehe Beschreibung Ziffer 5.1
Linienbündel / Lose (1)
Alle Lose mit Leistungsbeschreibung aus der Bekanntmachung.
- Änderungsbekanntmachung Direktvergabe (Inhousevergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Leistungen im ÖPNV mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der ausbrechenden Linien 800, 801, 802 zur Gemeinde Wettenberg 01.01.2026
Leistungsbeschreibung anzeigenausblenden
Die Stadt Gießen ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gem. § 5 ÖPNVG i.V.m. § 4a HGO Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde i.S.v. Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an die MIT.BUS GmbH nach Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB. Im Nachgang zur Vorinformation der Direktvergabeabsicht (2013/S 131-226628) und der Aktualisierung (2021/S 148-395344) haben sich auf Grund des Wirksamwerdens eines neuen Nahverkehrsplans Berichtigungsnotwendigkeiten ergeben. Gegenstand des beabsichtigten öDA sind unverändert sämtliche zum Stadtverkehrsnetz Gießen (inkl. der ausbrechenden Linien 800, 801, 802 zur Gemeinde Wettenberg) gehörenden öffentlichen Personenverkehrsdienste. Die Einzelheiten der Änderungen sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG in dem „Ergänzenden Dokument Stadtverkehr Gießen" (Stand 07/2025) einschließlich der in Bezug genommenen Anlagen enthalten: https://www.giessen.de/Dok-Stadtverkehrgiessen2025 Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist nunmehr der 01.01.2026. Die Universitätsstadt Gießen kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370 nach.
Weitere Vergaben von Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Die Vergabe-Historie dieses Aufgabenträgers — Vorinformationen, Ausschreibungen und Zuschläge.
Amtliche Quelle: Original-Bekanntmachung ↗ · Daten aus öffentlichen Vergabe-Bekanntmachungen (TED · Datenservice Öffentlicher Einkauf). Ohne Gewähr auf Vollständigkeit; maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.